Viele Vorsorgepläne beginnen mit einer pauschalen Frage: Wie viel Prozent des letzten Einkommens werden im Ruhestand benötigt? Für GmbH-Geschäftsführer ist diese Abkürzung meist zu grob. Das laufende Gehalt bildet weder den privaten Lebensstandard vollständig ab noch zeigt es, welche Ausgaben nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft entfallen oder neu entstehen.

Eine belastbare Rechnung beginnt deshalb nicht bei einem Produkt, sondern beim erwarteten Netto-Cashflow. Sie trennt Lebenshaltung, Wohnen, Krankenversicherung, Steuern, größere Einmalausgaben und Sicherheitsreserven. Erst danach wird geprüft, welche gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche diese Ausgaben decken.

Nicht vom letzten Gehalt, sondern vom künftigen Bedarf ausgehen

Ein Geschäftsführer kann heute 15.000 Euro brutto im Monat verdienen und privat trotzdem nur 6.000 Euro ausgeben. Ein anderer erhält ein niedrigeres Festgehalt, finanziert aber Reisen, Fahrzeuge oder Immobilienkosten teilweise über die Gesellschaft. Mit dem Ruhestand verändert sich diese Struktur. Dienstwagen, betriebliche Versicherungen oder Reisekosten fallen weg, während private Krankenversicherungsbeiträge, Pflegekosten und Freizeitbudgets an Bedeutung gewinnen können.

Sinnvoll ist eine Aufteilung in drei Ebenen. Die Grundausgaben umfassen Wohnen, Ernährung, Gesundheit und laufende Verträge. Die Komfortausgaben betreffen Reisen, Hobbys und Unterstützung der Familie. Die dritte Ebene bildet unregelmäßige Ausgaben wie Sanierungen, Fahrzeugwechsel oder größere medizinische Eigenanteile ab. Wer diese Ebenen vermischt, unterschätzt meist die Schwankungen im tatsächlichen Kapitalbedarf.

Nettoquellen sauber erfassen

Auf der Einnahmenseite gehören alle realistisch erwartbaren Quellen in eine gemeinsame Übersicht: gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionszusage, private Renten, Mieteinnahmen und geplante Entnahmen aus Depotvermögen. Wichtig ist, Bruttoansprüche nicht einfach zu addieren. Die Besteuerung unterscheidet sich je nach Vorsorgeschicht, und auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können die verfügbare Nettosumme beeinflussen.

Für jede Quelle sollten Beginn, Laufzeit, Dynamik, Hinterbliebenenleistung und steuerliche Behandlung getrennt dokumentiert werden. Eine lebenslange Rente erfüllt eine andere Aufgabe als ein flexibles Depot. Das Depot kann Sonderausgaben auffangen, trägt aber Markt- und Entnahmerisiken. Eine betriebliche Rente liefert Planbarkeit, ist dafür weniger flexibel.

Balkendiagramm mit geplanten Nettoausgaben von 7.000 Euro, vorhandener Deckung von 3.200 Euro und einer rechnerischen Lücke von 3.800 Euro monatlich
Beispielhafte Darstellung des Rechenbeispiels im Beitrag. Die Lücke ist noch kein Sparbeitrag.

Inflation nicht pauschal auf alles anwenden

Eine häufige Modellierung erhöht sämtliche Ausgaben über Jahrzehnte mit derselben Inflationsrate. Das ist bequem, aber nicht besonders realistisch. Wohnkosten, Gesundheitsausgaben, Reisen und technische Produkte entwickeln sich nicht gleich. Außerdem kann eine selbst genutzte, entschuldete Immobilie die Wohnkosten stabilisieren, während Instandhaltung unregelmäßig anfällt.

Für eine robuste Planung reichen meist drei Szenarien: eine moderate Preisentwicklung, ein belastendes Szenario und ein günstiger Verlauf. Entscheidend ist nicht, den exakten Wert für das Jahr 2045 zu erraten. Die Rechnung soll zeigen, ob der Plan auch dann trägt, wenn Preise höher steigen, Renditen niedriger ausfallen oder der Ruhestand früher beginnt als vorgesehen.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Ein 52-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer plant ab 67 mit monatlichen Nettoausgaben von 7.000 Euro in heutiger Kaufkraft. Aus gesetzlicher Rente, einer bestehenden Direktversicherung und Mieteinnahmen erwartet er zusammen 3.200 Euro netto. Die rechnerische Lücke beträgt zunächst 3.800 Euro monatlich.

Diese Zahl ist noch kein notwendiger Sparbeitrag. Zuerst wird geprüft, welcher Teil lebenslang gesichert sein soll und welcher Teil flexibel aus einem Depot kommen kann. Sollen 2.500 Euro der Lücke dauerhaft über betriebliche oder private Renten gedeckt werden, bleibt für das Depot ein Ziel von 1.300 Euro monatlich plus Reserven. Bei 25 Ruhestandsjahren wären allein die nominalen Entnahmen 390.000 Euro, ohne Rendite, Inflation, Steuern und Puffer. Das Beispiel zeigt, warum eine seriöse Planung mehrere Rechenschritte benötigt.

Die Rechnung jährlich mit der Unternehmensplanung verbinden

Bei Geschäftsführern hängt die Vorsorge eng mit der GmbH zusammen. Gehalt, Tantieme, Ausschüttungen, geplante Investitionen, Verkaufsperspektive und bestehende Versorgungszusagen verändern den privaten Spielraum. Deshalb sollte die Versorgungslücke nicht einmal berechnet und anschließend abgeheftet werden.

Eine jährliche Aktualisierung genügt in vielen Fällen. Zusätzliche Prüfungen sind sinnvoll bei größeren Gehaltsänderungen, Immobilienkäufen, Scheidung, Statuswechsel in der Sozialversicherung, Unternehmensverkauf oder einer neuen Pensionszusage. So bleibt die Planung ein Steuerungsinstrument und wird nicht zur statischen Hochrechnung.

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Häufige Fragen

Welche Nettoquote vom letzten Gehalt ist für Geschäftsführer realistisch?

Eine allgemein passende Quote gibt es nicht. Ausschlaggebend sind die privaten Ausgaben, die künftige Wohnsituation, Krankenversicherung, Steuern und die Frage, welche heute betrieblich getragenen Kosten später privat anfallen.

Sollte die gesamte Versorgungslücke über eine lebenslange Rente geschlossen werden?

Nicht zwingend. Eine lebenslange Basis schafft Planbarkeit. Für Sonderausgaben, vorgezogenen Ruhestand und Vererbung kann zusätzlich flexibles Depotvermögen sinnvoll sein. Das Verhältnis hängt von Sicherheitsbedarf und Vermögenslage ab.

Wie oft sollte die Berechnung aktualisiert werden?

Mindestens bei wesentlichen Änderungen und ansonsten regelmäßig, häufig einmal jährlich. Besonders relevant sind Gehaltsänderungen, neue Versorgungszusagen, Immobiliengeschäfte, ein Unternehmensverkauf und Änderungen des sozialversicherungsrechtlichen Status.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Rechtsfolgen und steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall, von der Vertragsgestaltung und vom jeweils geltenden Recht ab. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen; vergangene Entwicklungen erlauben keine verlässliche Aussage über künftige Ergebnisse.

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